Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 09. April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge aus dem Kreisverband |
Antragsteller*in: | Paula Louise Piechotta (KV Leipzig) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2025, 12:58 |
A2: Weniger Müll im Wahlkampf! Wir streben eine Änderung der Wahlwerbesatzung der Stadt Leipzig an!
Antragstext
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat zu Leipzig wird gebeten,
sich mit einem Antrag zur Änderung der Wahlwerbesatzung der Stadt Leipzig mit
dem Ziel der Reduktion von Wahlkampf-Müll in das Ratsverfahren einzubringen.
Die Änderung der Wahlwerbesatzung soll folgende ergänzende Festlegungen
beinhalten:
VARIANTE 1)
Im gesamten Stadtgebiet Leipzigs wird die Anzahl an Hängewahlplakaten pro Partei
ähnlich zu anderen Kommunen begrenzt, die an Masten angebracht werden dürfen.
An jeden Mast darf maximal ein Hängeplakat derselben Partei angebracht werden.
Die Zahl der Großaufsteller-Plakate pro Partei wird begrenzt.
VARIANTE 2)
Im gesamten Stadtgebiet Leipzigs wird die Anzahl an Hängewahlplakaten pro Partei
ähnlich zu anderen Kommunen begrenzt, die an Masten angebracht werden dürfen.
An jeden Mast dürfen maximal zwei Hängeplakate derselben Partei angebracht
werden.
Die Zahl der Großaufsteller-Plakate pro Partei wird begrenzt.
VARIANTE 3)
Ähnlich zu mehreren Vorreiter-Kommunen in Deutschland werden Wahlwerbeplakate
nur an von der Stadt definierten Aufstellungsflächen erlaubt.
Begründung
Wahlplakate gelten als das älteste Wahlwerbemittel und gehören ab sechs Wochen vor einem jeden Wahltermin regelmäßig zum Stadtbild Leipzigs. Damit läuten sie die heiße Phase der Wahlkämpfe ein.
Ihre Funktionen sind auch im Wahlkampf des digitalen Zeitalters weiterhin relevant: Sie fungieren als Wahlbekanntmachung im öffentlichen Raum, erzeugen Sichtbarkeit für das politische Personal einer Partei und deren Inhalte und tragen einen Teil zur Wählermobilisierung bei.
Festzustellen ist jedoch auch, dass die Zahl der Plakate in den letzten Wahlkämpfen kontinuierlich zugenommen hat. Erhöht eine Partei ihre Zahl der Plakate, entsteht auf die Mitbewerber der Druck, die Zahl ihrer Plakate ebenfalls zu erhöhen, um an den Masten der Stadt nicht deutlich an Präsenz einzubüßen. Dies mündet in einer Art „Materialschlacht“, der mit steigenden Müllmengen für alle Beteiligten verbunden ist, ohne jedoch einen Mehrwert für die Wählerinnen und Wähler zu bieten.
Ziel muss daher die Reduzierung der Wahlplakate im gesamten Stadtgebiet sein, die nur über eine Änderung der Wahlwerbesatzung zu erreichen ist. Nur so wird sichergestellt, dass alle Parteien gleichermaßen an der Umsetzung der Reduzierung mitwirken. Andere Kommunen praktizieren die hier vorgeschlagene Regelung bereits seit Längerem, zum Beispiel Wurzen. Dort ist es den Parteien erlaubt, maximal 100 Wahlplakate anzubringen und vier Großaufsteller aufzustellen.
In Chemnitz darf an jeden Masten je Wahlbewerber nur ein Plakat angebracht werden.
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